Es kann sich hierbei um keine freiwillige Tätigkeit der Feuerwehren handeln, da die Inanspruchnahme von gewerblichen Betrieben möglich ist.
Im Bedarfsfall wenden Sie sich bitte an eine Schädlingsbekämpfungsfirma. Entsprechende Firmen finden Sie im Branchenverzeichnis der Gelben Seiten bzw. auch im Internet.
Bienen und Hornissen unter Naturschutz!
Das Entfernen von Bienenstöcken obliegt der Imkervereinigung. Bitte kontaktieren Sie örtlich ansässige Imker. Diese helfen Ihnen gerne weiter.
Für das Entfernen von Hornissennestern, wenden Sie sich bitte an einen Kammerjäger, oder das Landratsamt.
Bei Gefahr in Verzug (Gesundheitsgefahr), können Sie sich selbstverständlich auch schnellen Rat über uns einholen.